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   OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20   

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https://dejure.org/2020,42844
OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20 (https://dejure.org/2020,42844)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.12.2020 - 4 UF 177/20 (https://dejure.org/2020,42844)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 4 UF 177/20 (https://dejure.org/2020,42844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1666 BGB, Art 6 GG
    Voraussetzungen für den Entzug des Sorgerechts für einen seelisch und geistig behinderten Jugendlichen

  • familienrecht-deutschland.de

    Abwendung einer durch Rückführung eines behinderten Kindes in den mütterlichen Haushalt drohenden Kindeswohlgefährdung; Teilentzug der elterlichen Sorge.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20
    Die Erziehung obliegt gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG zuallererst den Eltern, deren Recht zur Pflege und Erziehung des Kindes dem Kindeswohl dient, das wiederum oberste Richtschnur für die Ausübung der elterlichen Verantwortung ist (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 492).

    Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse der Eltern und deren Lebensführung rechnen dabei regelmäßig zum allgemeinen Lebensrisiko des Kindes; hieraus resultierende Fehlentwicklungen sind unterhalb der von Art. 6 Abs. 3 GG vorgegebenen Gefährdungsschwelle hinzunehmen (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 713; FamRZ 2008, 492; FamRZ 2005, 585; Senat FamRZ 2017, 1841).

  • OLG Frankfurt, 13.05.2015 - 3 UF 445/11

    Der vorausgegangene Beschluss des OLG in dieser Sache vom 2.9.2013 war durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20
    Eine Kindeswohlgefährdung As ist jedenfalls für den Fall der von seinen Eltern alternativlos beabsichtigten Rückführung in den mütterlichen Haushalt zu bejahen (vgl. zur kindeswohlgefährdenden Rückführung aus einer Pflegefamilie OLG Frankfurt FamRZ 2015, 2172, Rn. 94).
  • BGH, 14.07.1956 - IV ZB 32/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20
    Eine ein staatliches Eingreifen rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls ist daher erst dann gegeben, wenn bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der gegebenen Umstände der Eintritt eines Schadens oder die Verfestigung eines bereits eingetretenen Schadens im Sinne einer Störung der Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. BVerfG FamRZ 2017, 524; BGH FamRZ 1956, 350; OLG Hamm FamRZ 2006, 359).
  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18

    Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20
    Darüber hinaus unterliegt jeder Eingriff in das Elternrecht - für den Fall der Trennung des Kindes von der elterlichen Familie in § 1666a BGB ausdrücklich geregelt - der Überprüfung auf seine Verhältnismäßigkeit (BGH FamRZ 2019, 598).
  • EGMR, 26.02.2002 - 46544/99

    Fall K. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20
    Im Falle der Trennung eines Kindes von seinen Eltern sind im Hinblick auf die durch Art. 8 EMRK gebotene Achtung des Familienlebens geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Eltern und Kind schnellstmöglich wieder zusammen zu führen (EGMR FamRZ 2002, 1393; BVerfG FamRZ 2014, 1266).
  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch teilweise Entziehung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20
    Im Falle der Trennung eines Kindes von seinen Eltern sind im Hinblick auf die durch Art. 8 EMRK gebotene Achtung des Familienlebens geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Eltern und Kind schnellstmöglich wieder zusammen zu führen (EGMR FamRZ 2002, 1393; BVerfG FamRZ 2014, 1266).
  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14

    Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20
    Der mit dem Eingriff verbundene Grundrechtseingriff muss auch in einem angemessenen Verhältnis zu dem andernfalls zu erwartenden Schadenseintritt stehen (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 208; FamRZ 2014, 1772; BGH FamRZ 2016, 1752).
  • BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18

    Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20
    Auch sind die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen; sie müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (BVerfG FamRZ 2018, 1084 Rn. 16 mwN.).
  • BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend den Entzug von Teilen der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20
    Vielmehr setzt ein solcher Eingriff das Bestehen einer konkreten, gegenwärtigen Gefährdungslage voraus, in der der Schadenseintritt mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist, wobei der heranzuziehende Prognosemaßstab großzügiger zu bemessen ist, je gravierender der zu befürchtende Schaden ist (BVerfG, Beschluss v. 21. September 2020 - 1 BvR 528/19, juris; BGHZ 213, 107; Senat aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1557).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20
    Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse der Eltern und deren Lebensführung rechnen dabei regelmäßig zum allgemeinen Lebensrisiko des Kindes; hieraus resultierende Fehlentwicklungen sind unterhalb der von Art. 6 Abs. 3 GG vorgegebenen Gefährdungsschwelle hinzunehmen (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 713; FamRZ 2008, 492; FamRZ 2005, 585; Senat FamRZ 2017, 1841).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

  • BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der

  • EGMR, 08.04.2004 - 11057/02

    Entziehung der elterlichen Sorge

  • OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 9 WF 7/08

    Voraussetzungen einer Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des

  • BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei

  • OLG Frankfurt, 23.03.2017 - 4 UF 3/17

    Teilentzug der Alleinsorge als ultima ratio

  • OLG Braunschweig, 22.12.2022 - 2 UF 122/22

    Sorgerecht; Sorgerechtsverfahren; elterliche Sorge; Kindeswohl;

    Eine ein staatliches Eingreifen rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls ist gegeben, wenn bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der gegebenen Umstände der Eintritt eines Schadens oder die Verfestigung eines bereits eingetretenen Schadens im Sinne einer Störung der Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/16 -, Rn. 44, zit. nach juris = FamRZ 2017, 524 ; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, Rn. 23, zit. nach juris; BGH FamRZ 1956, 350 = NJW 1956, 1434; OLG Hamm FamRZ 2006, 359 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 4 UF 177/20 -, Rn. 17, zit. nach juris).
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